Manchmal kommt es vor, dass man sich als Arbeitgeber*in von langjährigen Mitarbeiter*innen und sogar ganzen Betriebseinheiten trennen muss. Mit Hilfe der Outplacementberatung vereinfachen Sie den Trennungsprozess und unterstützen Ihre Arbeitnehmer*innen bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen.
Beim Outplacement geht es nicht um möglichst schnelles Vermitteln in neue Arbeitsverhältnisse. Eine ganzheitliche Beratung mit dem Ziel der beruflichen Neuorientierung soll neue Wege aufzeigen und eingefahrene Perspektiven lösen. Der erste Schritt der Outplacementberatung dient daher der genauen Analyse der beruflichen und privaten Situation der Arbeitnehmer*innen und der Einschätzung der individuellen Karriereperspektiven.
Nach dem Erstellen eines individuellen Qualifikationsprofils wird der Weiterbildungsbedarf ermittelt. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit privaten Bildungsträgern können wir schnell die Teilnahme an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen für den individuellen Weiterbildungsbedarf ermöglichen. Auf Basis einer individuell entwickelten Bewerbungsstrategie erfolgt im letzten Schritt die professionelle Begleitung des Bewerbungsprozesses. Selbstverständlich unterstützen wir auch beim Vereinbaren von Arbeitsverträgen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerüberlassung bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin wird die Überlassung von Arbeitnehmer*innen durch Arbeitgeber*innen „im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung“ geregelt, siehe § 1 Abs. 1 AÜG. Es besteht eine Erlaubnispflicht. Diese muss durch den Personaldienstleister bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und wird zunächst befristet ausgestellt. § 3a AÜG regelt die Lohnuntergrenze. Seit dem 1. 1. 2012 gibt es einen Mindestlohn in der Arbeitnehmerüberlassung.
Der Ursprung des Outplacements
Der Grundgedanke des Outplacements kommt übrigens aus den USA. Die zurückgekehrten Soldaten aus dem zweiten Weltkrieg, sollten beruflich wieder in die Gesellschaft integriert werden. Hierfür richtete die Army Beratungsstellen ein, um die Soldaten auf einen neuen Weg zu bringen.
Im Jahr 1967 griffen die Psychologen John Drake und Jerry Beam diese Idee auf. Mit dem Unternehmen Drake, Beam & Associates entstand so die erste Outplacement-Beratung der Welt.
Vorteile für Arbeitnehmer*innen
- Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
- Unterstützung informeller Lernprozesse durch Wegfall von Leistungsdruck
- Sinnvolle Nutzung der Zeit während Freistellung
- Persönlichkeitsentwicklung durch Coaching
Vorteile für Arbeitgeber*innen
- Verringerung von Arbeitsgerichtsprozessen
- Vermeidung von Imageverlusten durch negative Aussagen ehemaliger Mitarbeiter*innen
- Reduzierung von Produktivitätsverlust durch Unruhen unter den Mitarbeiter*innen
- Unterstützung und Entlastung der Personalabteilung
Kontaktformular
Sie würden gerne mehr über Outplacement erfahren oder möchten einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie Kontakt auf, wir melden uns bei Ihnen.
Gerne beraten wir Sie als Arbeitgeber, ob Outplacement für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter 02166 144050.