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Out­pla­ce­ment

So tren­nen Sie sich fair von Ihren Mitarbeiter*innen

Manch­mal kommt es vor, dass man sich als Arbeit­geber*in von lang­jährigen Mitarbeiter*innen und sogar gan­zen Betriebs­einheiten tren­nen muss. Mit Hil­fe der Outplacement­beratung ver­ein­fa­chen Sie den Trennungs­prozess und unter­stützen Ihre Arbeit­nehmer*innen bei der Suche nach neu­en Arbeits­plätzen.

Beim Out­pla­ce­ment geht es nicht um mög­lichst schnel­les Ver­mitteln in neue Arbeits­verhält­nisse. Eine ganz­heit­liche Bera­tung mit dem Ziel der beruf­lichen Neu­orien­tierung soll neue Wege auf­zeigen und ein­gefahrene Pers­pek­tiven lösen. Der ers­te Schritt der Out­place­ment­beratung dient daher der genau­en Ana­lyse der beruf­lichen und pri­va­ten Situ­ation der Arbeit­nehmer*innen und der Ein­schätzung der indi­vidu­ellen Karriere­pers­pektiven.

Nach dem Erstel­len eines indi­vidu­ellen Quali­fikations­profils wird der Weiter­bildungs­bedarf ermit­telt. Durch unse­re enge Zusammen­arbeit mit pri­va­ten Bildungs­trägern kön­nen wir schnell die Teil­nahme an geeig­ne­ten Quali­fizierungs­maßnahmen für den indi­vidu­ellen Weiter­bildungs­bedarf ermög­li­chen. Auf Basis einer indi­vidu­ell entwickel­ten Bewerbungs­strategie erfolgt im letz­ten Schritt die pro­fessio­nelle Beglei­tung des Bewerbungs­prozesses. Selbst­verständlich unter­stützen wir auch beim Ver­ein­baren von Arbeits­verträgen.

Rechts­grund­la­ge

Die Rechts­grund­lage für die Arbeit­nehmer­über­lassung bil­det das Arbeit­nehmer­über­lassungs­gesetz (AÜG). Dar­in wird die Über­lassung von Arbeit­nehmer*innen durch Arbeit­geber*innen „im Rah­men ihrer wirt­schaft­lichen Tätig­keit zur Arbeits­leistung“ gere­gelt, sie­he § 1 Abs. 1 AÜG. Es besteht eine Erlaubnis­pflicht. Die­se muss durch den Personal­dienst­leister bei der Bundes­agentur für Arbeit bean­tragt wer­den und wird zunächst befris­tet aus­gestellt. § 3a AÜG regelt die Lohn­unter­grenze. Seit dem 1. 1. 2012 gibt es einen Mindest­lohn in der Arbeit­nehmer­über­lassung.

Der Ursprung des Out­pla­ce­ments

Der Grund­ge­dan­ke des Out­place­ments kommt übri­gens aus den USA. Die zurück­gekehrten Sol­da­ten aus dem zwei­ten Welt­krieg, soll­ten beruf­lich wie­der in die Gesell­schaft inte­griert wer­den. Hier­für rich­tete die Army Beratungs­stellen ein, um die Sol­da­ten auf einen neu­en Weg zu brin­gen.

Im Jahr 1967 grif­fen die Psycho­logen John Dra­ke und Jer­ry Beam die­se Idee auf. Mit dem Unter­nehmen Dra­ke, Beam & Asso­cia­tes ent­stand so die ers­te Out­­place­­ment-Bera­tung der Welt.

Vor­tei­le für Arbeitnehmer*innen

  • Unter­stüt­zung bei der beruf­li­chen Neu­ori­en­tie­rung
  • Unter­stüt­zung infor­mel­ler Lern­pro­zes­se durch Weg­fall von Leis­tungs­druck
  • Sinn­vol­le Nut­zung der Zeit wäh­rend Frei­stel­lung
  • Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung durch Coa­ching

Vor­tei­le für Arbeitgeber*innen

  • Ver­rin­ge­rung von Arbeits­ge­richts­pro­zes­sen
  • Ver­mei­dung von Image­ver­lus­ten durch nega­ti­ve Aus­sa­gen ehe­ma­li­ger Mitarbeiter*innen
  • Redu­zie­rung von Pro­duk­ti­vi­täts­ver­lust durch Unru­hen unter den Mitarbeiter*innen
  • Unter­stüt­zung und Ent­las­tung der Per­so­nal­ab­tei­lung

Kon­takt­for­mu­lar

Sie wür­den ger­ne mehr über Out­place­ment erfah­ren oder möch­­ten einen Ter­­min ver­ein­­baren? Neh­­men Sie Kon­­takt auf, wir mel­den uns bei Ihnen.

Ger­ne bera­ten wir Sie als Arbeit­geber, ob Out­place­ment für Ihr Unter­nehmen sinn­voll ist und machen Ihnen ein indi­vidu­elles Ange­bot. Selbst­ver­ständ­lich er­rei­chen Sie uns auch tele­fo­nisch unter 02166 144050.