Trans­fer­maß­nah­men

Flie­ßen­der Über­gang in neue Beschäf­ti­gung

Wenn Arbeits­plätze abge­baut wer­den müs­sen, kann Arbeits­losig­keit in vie­len Fäl­len durch den geziel­ten Ein­satz von Transfer­maßnahmen ver­mie­den wer­den. Unter­nehmen und Arbeit­nehmer*innen fin­den bei uns Bera­tung, Beglei­tung und Unter­stützung in die­sen Pro­zes­sen.

Infografik über Transfermaßnahmen

Wenn die wei­te­re Beschäf­tigung von Arbeit­nehmer*innen – z. B. durch Insol­venz des Unter­nehmens – nicht mehr mög­lich ist, wer­den die­se zunächst im Rah­men der Transfer­agentur bera­ten. Sie erhal­ten wäh­rend die­ser Zeit ihr Gehalt weiter­hin vom bis­he­ri­gen Arbeit­geber. Nach inten­si­vem Pro­fil­ing und Coa­ching erfolgt gegebenen­falls der frei­willige Wech­sel in die Transfer­gesellschaft.

Gekün­dig­te Mitarbeiter*innen wer­den durch den Über­gang in die Transfer­gesellschaft nicht arbeits­los und bezie­hen dort ihr Gehalt von uns. Ziel der Transfer­gesellschaft ist es natür­lich die Beschäf­tig­ten so schnell wie mög­lich in neue Beschäftigungs­verhältnisse zu ver­mit­teln. Neben der Betreu­ung im Bewerbungs­prozess mit indi­vi­du­el­ler Berufs­weg­planung und Vermittlungs­arbeit bie­ten wir bei Bedarf Qua­li­fi­zie­run­gen zur beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung und Neu­ori­en­tie­rung.

Trä­ger­zu­las­sung nach AZAV

CERT­QUA ist eine akkre­di­tier­te Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le, die Unter­neh­men welt­weit im Qua­li­täts­ma­nage­ment betreut und nach inter­na­tio­nal aner­kann­ten Nor­men prüft und zer­ti­fi­ziert. Die Zer­ti­fi­zie­rung nach DIN EN ISO 9001 und die Trä­ger­zu­las­sung nach AZAV bestä­ti­gen die Qua­li­tät unse­rer Dienst­leis­tun­gen und ermög­li­chen die För­de­rung unse­rer Arbeit durch Akti­vie­rungs- und Ver­mitt­lungs­gut­schei­ne. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Ange­bot der CERT­QUA fin­den Sie auf certqua.de.

Vor­tei­le für Arbeitnehmer*innen

  • Ver­mei­dung von Arbeits­lo­sig­keit
  • Unun­ter­bro­che­ner Ver­lauf von Ent­gelt­punk­ten in der Ren­ten­ver­si­che­rung
  • Pro­fes­sio­nel­le Betreu­ung wäh­rend beruf­li­cher Neu­ori­en­tie­rung
  • Teil­nah­me an finan­zier­ten Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men
  • Bezug von Trans­fer­ar­bei­ter­geld

Vor­tei­le für Arbeitgeber*innen

  • Image­ge­winn trotz Per­so­nal­an­pas­sung
  • Ver­mei­dung von Kün­di­gungs­fris­ten
  • Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät
  • Ver­mei­dung von Kün­di­gungs­schutz­kla­gen
  • Bes­se­re kal­ku­lier­ba­re­re Kos­ten bei Per­so­nal­ab­bau

Wir erar­bei­ten Ihr indi­vi­du­el­les Kon­zept

Durch den Ein­satz von Transfer­­maßnahmen wird der Personal­abbau im Unter­nehmen bes­ser kon­trollier­bar. Lan­ge Kündigungs­fristen wer­den umgan­gen, da die Arbeit­nehmer*innen schnell in die Transfer­­gesellschaft über­treten kön­nen.

Ger­ne bera­ten wir Sie als Arbeit­geber*in und ent­wi­ckeln gemein­sam ein pass­genaues Kon­zept, das per­fekt auf Ihre Bedürf­nisse und die indi­vidu­ellen Förder­möglich­keiten Ihrer Mit­arbeiter*innen zu­geschnitten ist. Sie errei­chen uns tele­fo­nisch unter 02166 144050 oder über die­ses Kontakt­formular.