Wenn Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, kann Arbeitslosigkeit in vielen Fällen durch den gezielten Einsatz von Transfermaßnahmen vermieden werden. Unternehmen und Arbeitnehmer*innen finden bei uns Beratung, Begleitung und Unterstützung in diesen Prozessen.
Wenn die weitere Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen – z. B. durch Insolvenz des Unternehmens – nicht mehr möglich ist, werden diese zunächst im Rahmen der Transferagentur beraten. Sie erhalten während dieser Zeit ihr Gehalt weiterhin vom bisherigen Arbeitgeber. Nach intensivem Profiling und Coaching erfolgt gegebenenfalls der freiwillige Wechsel in die Transfergesellschaft.
Gekündigte Mitarbeiter*innen werden durch den Übergang in die Transfergesellschaft nicht arbeitslos und beziehen dort ihr Gehalt von uns. Ziel der Transfergesellschaft ist es natürlich die Beschäftigten so schnell wie möglich in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Neben der Betreuung im Bewerbungsprozess mit individueller Berufswegplanung und Vermittlungsarbeit bieten wir bei Bedarf Qualifizierungen zur beruflichen Weiterbildung und Neuorientierung.
Trägerzulassung nach AZAV
CERTQUA ist eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die Unternehmen weltweit im Qualitätsmanagement betreut und nach international anerkannten Normen prüft und zertifiziert. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und die Trägerzulassung nach AZAV bestätigen die Qualität unserer Dienstleistungen und ermöglichen die Förderung unserer Arbeit durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine. Weitere Informationen zum Angebot der CERTQUA finden Sie auf certqua.de.
Vorteile für Arbeitnehmer*innen
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Ununterbrochener Verlauf von Entgeltpunkten in der Rentenversicherung
- Professionelle Betreuung während beruflicher Neuorientierung
- Teilnahme an finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen
- Bezug von Transferarbeitergeld
Vorteile für Arbeitgeber*innen
- Imagegewinn trotz Personalanpassung
- Vermeidung von Kündigungsfristen
- Verbesserung der Liquidität
- Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
- Bessere kalkulierbarere Kosten bei Personalabbau
Wir erarbeiten Ihr individuelles Konzept
Durch den Einsatz von Transfermaßnahmen wird der Personalabbau im Unternehmen besser kontrollierbar. Lange Kündigungsfristen werden umgangen, da die Arbeitnehmer*innen schnell in die Transfergesellschaft übertreten können.
Gerne beraten wir Sie als Arbeitgeber*in und entwickeln gemeinsam ein passgenaues Konzept, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse und die individuellen Fördermöglichkeiten Ihrer Mitarbeiter*innen zugeschnitten ist. Sie erreichen uns telefonisch unter 02166 144050 oder über dieses Kontaktformular.