Steigt die Auftragslage, benötigt man oft schnelle Unterstützung durch spezialisierte Fachkräfte – das Konzept der Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht volle Flexibilität für Arbeitgeber*innen zu fairen Bedingungen für Arbeitnehmer*innen.
Das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung ist einfach: Mit Unternehmen, die Unterstützung durch unsere Fachkräfte benötigen, schließen wir einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, damit unsere Mitarbeiter*innen dort ihre Arbeitsleistung erbringen können. Das vertragliche Arbeitsverhältnis besteht dabei weiterhin zwischen uns und unseren Mitarbeiter*innen, die dementsprechend ihr Gehalt von uns beziehen – zu fairen Bedingungen. Auch dann, wenn es beim Unternehmen nichts mehr zu tun gibt.
Engpässe beim Personal können so überbrückt werden und Unternehmen bleiben wirtschaftlich flexibel. Kosten für die Personalauswahl werden eingespart, denn auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Rekrutierungsprozess. Unseren Mitarbeiter*innen bietet sich die Chance, einen schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden und neuen beruflichen Herausforderungen zu begegnen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerüberlassung bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin wird die Überlassung von Arbeitnehmer*innen durch Arbeitgeber*innen „im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung“ geregelt, siehe § 1 Abs. 1 AÜG. Es besteht eine Erlaubnispflicht. Diese muss durch den Personaldienstleister bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und wird zunächst befristet ausgestellt. § 3a AÜG regelt die Lohnuntergrenze. Seit dem 1. 1. 2012 gibt es einen Mindestlohn in der Arbeitnehmerüberlassung.
Vorteile für Arbeitnehmer*innen
- Sprungbrett in den Arbeitsmarkt
- Kennenlernen verschiedener Unternehmen und Bereiche
- Einsatz dort, wo ihre Qualifikationen benötigt werden
- In der Regel unbefristeter Vertrag und Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz
Vorteile für Arbeitgeber*innen
- Hohe Flexibilität und Kostenoptimierung
- Schneller Zugriff auf spezialisiertes Personal
- Weniger Verwaltungsaufwand bei der Personaleinstellung
- Überbrückung von Engpässen
Kontaktformular
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Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter 02166 144050.