Steigt die Auftragslage, benötigt man oft schnelle Unterstützung durch spezialisierte Fachkräfte – das Konzept der Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht volle Flexibilität für Arbeitgeber zu fairen Bedingungen für Arbeitnehmer.
Das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung ist einfach: Mit Unternehmen, die Unterstützung durch unsere Mitarbeiter benötigen, schließen wir einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, damit unsere Mitarbeiter dort ihre Arbeitsleistung erbringen können. Das vertragliche Arbeitsverhältnis besteht dabei weiterhin zwischen uns und unseren Mitarbeitern, die dementsprechend ihr Gehalt von uns beziehen – zu fairen Bedingungen, die in den Tarifverträgen des iGZ festgelegt sind. Auch dann, wenn es beim Unternehmen nichts mehr zu tun gibt.
Engpässe beim Personal können so überbrückt werden und Unternehmen bleiben wirtschaftlich flexibel. Kosten für die Personalauswahl werden eingespart, denn auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Rekrutierungsprozess. Unseren Mitarbeitern bietet sich die Chance, einen schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden und neuen beruflichen Herausforderungen zu begegnen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerüberlassung bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin wird die Überlassung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber „im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung“ geregelt, siehe § 1 Abs. 1 AÜG. Es besteht eine Erlaubnispflicht. Diese muss durch den Personaldienstleister bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und wird zunächst befristet ausgestellt. § 3a AÜG regelt die Lohnuntergrenze. Seit dem 1. 1. 2012 gibt es einen Mindestlohn in der Arbeitnehmerüberlassung.
Mitglied im iGZ
Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität – das sind die Leitwerte der „Guten Zeitarbeit“, die dem iGZ-Ethik-Kodex zugrunde liegen. Als eines von rund 3.050 Mitgliedsunternehmen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen haben wir uns verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten.
Darin ist formuliert, wie wir uns als Arbeitgeber, als Auftragnehmer, im Wettbewerb mit anderen Zeitarbeitsfirmen und im Verhältnis zu Sozialpartnern, Behörden und der Öffentlichkeit verhalten wollen. Im Falle von Verstößen durch iGZ-Mitglieder gegen den Ethik-Kodex steht die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mehr Infos über den mitgliederstärksten Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche mit gültigem Flächentarifvertrag in Deutschland finden Sie hier: ig-zeitarbeit.de
Vorteile für Arbeitnehmer
- Sprungbrett in den Arbeitsmarkt
- Kennenlernen verschiedener Unternehmen und Bereiche
- Einsatz dort, wo ihre Qualifikationen benötigt werden
- In der Regel unbefristeter Vertrag und Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz
Vorteile für Arbeitgeber
- Hohe Flexibilität und Kostenoptimierung
- Schneller Zugriff auf spezialisiertes Personal
- Weniger Verwaltungsaufwand bei der Personaleinstellung
- Überbrückung von Engpässen
Kontaktformular
Sie würden gerne mehr über Arbeitnehmerüberlassung erfahren oder möchten einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie Kontakt auf, wir melden uns bei Ihnen.
Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter 02166 144050.