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Psy­chi­sche Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung

Psy­chi­sche Belas­tun­gen am Arbeits­platz erken­nen und vor­beu­gen

Die Ver­hü­tung von Unfäl­len und der Schutz vor kör­per­li­chen Gesund­heits­ri­si­ken sind in Betrie­ben selbst­ver­ständ­lich. Aber auch das sen­si­ble The­ma Psy­che darf auf kei­nen Fall ver­ges­sen wer­den. Die psy­chi­sche Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist das Werk­zeug der Wahl, um Risi­ko­fak­to­ren für Beschäf­tig­te auf­zu­spü­ren. Wir unter­stüt­zen Ihr Unter­neh­men bei der Durch­füh­rung.

Vor­über­ge­hen­de Belas­tungs­spit­zen kom­men in vie­len Betrie­ben vor und wer­den von Arbeitnehmer*innen in der Regel gut ver­kraf­tet. Wenn psy­chi­scher Stress jedoch zum Arbeits­all­tag wird, kann dies lang­fris­tig ernst­haf­te Kon­se­quen­zen mit sich zie­hen. Die Durch­füh­rung der psy­chi­schen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist der ers­te Schritt, um Ihre Mit­ar­bei­ten­den vor dro­hen­den Über­be­an­spru­chun­gen zu schüt­zen und den wirt­schaft­li­chen Erfolg Ihres Unter­neh­mens abzu­si­chern.

Bei der psy­chi­schen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung wer­den zunächst die Arbeits­be­din­gun­gen objek­tiv betrach­tet – Instru­ment ist hier häu­fig die Mit­ar­bei­ter­be­fra­gung. Dabei geht es nicht um die indi­vi­du­el­le Ver­fas­sung der Mitarbeiter*innen son­dern um das Auf­spü­ren äuße­rer Risi­ko­fak­to­ren im Arbeits­um­feld, die eine psy­chi­sche Belas­tung dar­stel­len kön­nen. Ziel ist, bereits bestehen­de Pro­ble­me zu lösen, die zu Über­las­tun­gen von Mitarbeiter*innen füh­ren und künf­ti­gen psy­chi­schen Über­be­an­spru­chun­gen vor­zu­beu­gen. So trägt die psy­chi­sche Gefähr­dungs­ana­ly­se nach­hal­tig zur Gesund­heit und dem Wohl­be­fin­den von Mitarbeiter*innen bei und ver­rin­gert das Risi­ko von Erkran­kun­gen, Kon­flik­ten und Fluk­tua­ti­on.

Die Durch­füh­rung der psy­chi­schen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist gem. §§ 4, 5 und 6 Arbeits­schutz­ge­setz für Unter­neh­men Pflicht. Auch die Ergeb­nis­se müs­sen doku­men­tiert, umge­setzt und auf ihre Wirk­sam­keit über­prüft wer­den. Die Ver­ant­wor­tung dafür trägt die Geschäfts­füh­rung. Bei der Umset­zung kön­nen Sie sich aller­dings Hil­fe holen – ver­ein­ba­ren Sie jetzt einen Bera­tungs­ter­min.

Wel­che Risi­ko­fak­to­ren gibt es am Arbeits­platz?

  • Hoher Ter­min- und/oder Leis­tungs­druck
  • Kon­flik­te inner­halb der Beleg­schaft oder mit Kund*innen
  • Häu­fi­ge Unter­bre­chun­gen der Arbeit durch man­geln­de Orga­ni­sa­ti­on / nicht klar defi­nier­te Zustän­dig­kei­ten
  • Lärm, schlech­tes Raum­kli­ma, räum­li­che Enge

Was sind mög­li­che Aus­wir­kun­gen dau­er­haf­ter psy­chi­scher Belas­tun­gen?

  • Ver­rin­ger­te Belast­bar­keit
  • Feh­ler­an­fäl­lig­keit
  • Häu­fi­ge Krank­mel­dun­gen
  • Müdig­keit auf­grund von Schlaf­stö­run­gen
  • Ner­vo­si­tät und Reiz­bar­keit
  • Kör­per­li­che Sym­pto­me wie Kopf­schmer­zen, Ver­span­nun­gen, Blut­hoch­druck, Magen-Darm-Beschwer­den
  • Burn­out

Unse­re Vor­ge­hens­wei­se

1

Daten­er­he­bung

Wir füh­ren eine anony­me Umfra­ge in Ihrem Unter­neh­men durch, um Infor­ma­tio­nen über die Arbeits­be­din­gun­gen, Belas­tun­gen und Res­sour­cen zu sam­meln.
2

Aus­wer­tung

Die gesam­mel­ten Daten wer­den von unse­rem Team ana­ly­siert, um poten­zi­el­le Risi­ko­fak­to­ren zu iden­ti­fi­zie­ren. Dabei wer­den auch Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se berück­sich­tigt.
3

Maß­nah­men­pla­nung

Basie­rend auf den Ergeb­nis­sen der Ana­ly­se wer­den wir geeig­ne­te Maß­nah­men ent­wi­ckeln, um das Arbeits­um­feld zu ver­bes­sern und das Wohl­be­fin­den Ihrer Mitarbeiter*innen zu för­dern. Die­se Maß­nah­men wer­den in enger Zusam­men­ar­beit mit Ihnen und den rele­van­ten Abtei­lun­gen umge­setzt.
4

Über­prü­fung

Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fun­gen wer­den durch­ge­führt, um sicher­zu­stel­len, dass die ergrif­fe­nen Maß­nah­men effek­tiv sind und den gewünsch­ten Effekt haben. Feed­back von Ihnen ist dabei von unschätz­ba­rem Wert.

Unser Ange­bot

  • Pla­nung und Vor­be­rei­tung der Unter­su­chung
  • Erfas­sung von psy­chi­schen Belas­tun­gen mit­tels Fra­ge­bo­gen
  • Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se
  • Ablei­tung und ggf. Durch­füh­rung von Maß­nah­men
  • Prü­fung der Erfolgs­wirk­sam­keit
  • Doku­men­ta­ti­on und Ergeb­nis­be­richt

Ihr Nut­zen

  • Signi­fi­kan­te Ver­rin­ge­rung psy­chi­scher Belas­tun­gen am Arbeits­platz
  • Redu­zie­rung von Aus­fall­zei­ten und Fluk­tua­ti­on
  • Stei­ge­rung von Selbst­wirk­sam­keit und Moti­va­ti­on bei Mitarbeiter*innen
  • Stei­ge­rung des Com­mit­ments

Kon­takt­for­mu­lar

Wenn Sie Hil­fe bei der Umset­zung der psy­chi­schen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung in Ihrem Unter­neh­men benö­ti­gen, zögern Sie nicht einen Bera­tungs­ter­min mit uns zu ver­ein­ba­ren. 

Selbst­ver­ständ­lich er­rei­chen Sie uns auch tele­fo­nisch unter 02166 144050.