Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist fest im Arbeitsschutzgesetz verankert. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung und Stressprävention im Unternehmen.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein Verfahren, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz überprüft. Dabei wird untersucht, ob die jeweiligen Arbeitsbereiche ein Gefährdungspotenzial in Form psychischer Beanspruchung für die Befragten beherbergen. Instrument ist hier häufig die Mitarbeiterbefragung. Die Durchführung ist gem. §§ 4, 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz für Unternehmen Pflicht.
Ziel ist, bereits bestehende Probleme zu lösen, die zu Überlastungen von Mitarbeiter*innen führen und künftigen psychischen Überbeanspruchungen vorzubeugen. So trägt die psychische Gefährdungsanalyse nachhaltig zur Gesundheit und dem Wohlbefinden von Mitarbeiter*innen bei und verringert das Risiko von Erkrankungen, Konflikten und Fluktuation. Dies ist ein signifikanter Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
Unser Angebot
- Planung und Vorbereitung der Untersuchung
- Erfassung von psychischen Belastungen mittels Fragebogen
- Auswertung der Ergebnisse
- Ableitung und ggf. Durchführung von Maßnahmen
- Prüfung der Erfolgswirksamkeit
- Dokumentation und Ergebnisbericht
Ihr Nutzen
- Signifikante Verringerung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
- Reduzierung von Ausfallzeiten und Fluktuation
- Steigerung von Selbstwirksamkeit und Motivation bei Mitarbeiter*innen
- Steigerung des Commitments
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Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter 02166 144050.